Info BMK zu S4 Ausbau
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere zur Vermeidung von Frontalzusammenstößen ist in den kommenden Jahren ein Sicherheitsausbau der S 4 Mattersburger Schnellstraße im Bereich Knoten Mattersburg bis Anschlussstelle Wiener Neustadt Südgeplant. Neben der Errichtung einer baulichen Mitteltrennung ist eine Verbreiterung der Fahrbahn vorgesehen. Zudem soll in jeder Fahrtrichtung ein durchgängiger Pannenstreifen errichtet werden. Die vorhandenen Brücken, Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen und die Auf- und Abfahrten der Anschlussstellen sollen angepasst werden.
Die S4 Mattersburger Schnellstraße verläuft von Mattersburg (B 50) – Knoten Mattersburg (S 31) bis zum Knoten Wiener Neustadt (A 2/B 17).
Für das gegenständliche Vorhaben wurde im Bundesministerium ein Verfahren zur Feststellung, ob eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben ist, durchgeführt. Mit Bescheid vom 25. März 2021 wurde festgestellt, dass für das Vorhaben „Sicherheitsausbau der S 4 Mattersburger Schnellstraße im Bereich Knoten Mattersburg bis Anschlussstelle Wiener Neustadt Süd“ keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz 2000 erforderlich ist.
Gegen diesen Feststellungsbescheid wurden Beschwerden eingebracht. Mit Beschwerdevorentscheidung (Bescheid) vom 17. Juni 2021 wurde zufolge des zwischenzeitig ergangenen Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 2021 zum Beschwerdeverfahren „A 22 Donauufer Autobahn im Abschnitt Stockerau Ost bis Knoten Stockerau“ den Beschwerden Folge gegeben und entschieden, dass für den gegenständlichen Sicherheitsausbau der S 4 Mattersburger Schnellstraße eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz durchzuführen ist.